Allgemeine Geschäftsbedingungen
der OBERBAYERNCard GdbR
Mit Erwerb und Verwendung der OBERBAYERNCard erkennt der Kunde die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen als vereinbart an:
1. Geschäftsgrundlage:
Durch den Kauf der OBERBAYERNCard werden keine Verträge mit einem in der Broschüre „Freizeitführer OBERBAYERNCard“ oder im Internet (www.oberbayern-card.de) dargestellten Leistungspartner abgeschlossen. Leistungspartner sind die Unternehmen, welche ihre im „Freizeitführer OBERBAYERNCard“ und/oder im Internet (www.oberbayern-card.de) dargestellten Leistungen anbieten. Der Karteninhaber schließt den jeweiligen Vertrag mit dem Leistungspartner vor oder durch die Inanspruchnahme der dargestellten Leistung direkt selbst ab. Die OBERBAYERNCard GdbR ist insbesondere kein Reiseveranstalter, sondern vermittelt lediglich die Inanspruchnahme der mit der OBERBAYERNCard nutzbaren Leistungen. Die Leistungspartner bieten dem Karteninhaber gegen einen einmaligen Pauschalbetrag die Inanspruchnahme der in der beim Kauf der OBERBAYERNCard ausgehändigten Broschüre „Freizeitführer OBERBAYERNCard“ aufgeführten und/oder im Internet (www.oberbayern-card.de) veröffentlichten Leistungen zu den dort angegebenen Bedingungen während der Gültigkeitsdauer der Karte an. Druckfehler, Änderungen und Irrtümer vorbehalten.
2. Leistungsumfang:
Sämtliche Leistungspartner haben sich verpflichtet, OBERBAYERNCard Inhabern in der Saison zu den gewöhnlichen Geschäftszeiten und den Allgemeinen Beförderungs- bzw. Geschäftsbedingungen ihre als OBERBAYERNCard - Leistungen gekennzeichneten Leistungen uneingeschränkt und in vollem Umfang zur Verfügung zu stellen. Die Betriebszeiten einiger Leistungspartner decken jedoch vor allem aus witterungs- und saisonbedingten Umständen nicht den gesamten Gültigkeitszeitraum der OBERBAYERNCard ab. Beschränkungen können sich auch aus individuellen Sperren ergeben. Der Leistungsumfang der OBERBAYERNCard und ihre Erlangung ergeben sich aus dem „Freizeitführer OBERBAYERNCard“ und/oder aus dem Internet (www.oberbayern-card.de). Der Leistungsumfang kann je nach Kartenart eingeschränkt sein. Die Gewährung ermäßigter Leistungen erfolgt vorbehaltlich ihrer Verfügbarkeit. Ansprüche des Karteninhabers wegen der Nichtzurverfügungstellung von Leistungen durch die einzelnen Leistungspartner können gegen die OBERBAYERNCard GdbR nicht hergeleitet werden.
Bezüglich der Leistungen schließt der jeweilige Karteninhaber mit den Leistungspartnern einen direkten Vertrag ab. An diesem Vertrag ist die OBERBAYERNCard GdbR nicht beteiligt und übernimmt für die Leistungen keine Haftung. Die OBERBAYERNCard GdbR ist jederzeit berechtigt, den Leistungsumfang der Karte zu erweitern bzw. einzuschränken.
3. Gültigkeit:
Variante I:
eine „48 Stundenkarte“, ist an zwei aufeinander folgenden Tagen gültig.
Variante II:
„3 in 14“, eine 3-Tageskarte flexibel nutzbar innerhalb von 14 Tagen.
Variante III:
6 beliebig wählbare Tage innerhalb eines Gültigkeitsjahres.
Das Gültigkeitsjahr beginnt am 01.12. und endet am 30.11. des Folgejahres. Ungenutzte Nutzungstage/Nutzungsstunden können nicht auf den folgenden Akzeptanzzeitraum übertragen werden.
4. Preise:
Es gelten die in der jeweils aktuellen Broschüre „Freizeitführer OBERBAYERNCard“ oder im Internet (www.oberbayern-card.de) veröffentlichen Preise für die OBERBAYERNCard.
5. Kinderkarten:
Beim Kauf einer Erwachsenenkarte erhalten Kinder bis einschließlich 5 Jahren eine kostenlose Karte (BambiniCard), Kinder im Alter von 6 bis einschließlich 15 Jahren eine verbilligte Kinderkarte (JugendCard).
6. Verwendung:
Zur Erlangung der Kartenvorteile weist der Karteninhaber seine OBERBAYERNCard vor, die vom Leistungspartner vor seinem einzelnen Vertragsabschluss mit ihm mittels eines elektronischen Akzeptanz-Terminals auf ihre Gültigkeit geprüft wird.
7. Missbrauch:
Bei missbräuchlicher Verwendung oder beim Verdacht auf missbräuchliche Verwendung sind die Leistungspartner berechtigt bzw. verpflichtet die OBERBAYERNCard ersatzlos einzubehalten. Der Karteninhaber haftet für missbräuchliche Verwendung der OBERBAYERNCard durch Dritte. Bei Diebstahl oder Verlust ist er verpflichtet, diesen Vorfall unter der Nummer +49 (0)9971/9 96 980 zu melden, wobei kein Anspruch auf unentgeltliche Ausstellung einer neuen OBERBAYERNCard besteht.
8. Haftungsbeschränkungen:
Soweit dem Karteninhaber gegen die OBERBAYERNCard GdbR Schadenersatzansprüche zustehen, werden diese, soweit gesetzlich zulässig und nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, ausgeschlossen. Von dem Haftungsausschluss ausgenommen ist eine Haftung für Vorsatz oder Arglist. Hinsichtlich von Schadenersatzansprüchen bleibt die Haftung für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des anderen Vertragsteils beruhen, unberührt. Einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des anderen Vertragsteils stehen diejenigen seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.
9. Übertragbarkeit:
Die Karte ist ohne ausdrückliche und schriftliche Zustimmung der OBERBAYERNCard GdbR nicht übertragbar. Die Rechte aus der Karte können auf Dritte ohne Zustimmung der OBERBAYERNCard GdbR nicht abgetreten werden.
10. Änderungen:
Die OBERBAYERNCard GdbR ist berechtigt, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Der Verwender erkennt die neuen Bedingungen durch Weiterbenutzung der Karte an.
11. Erfüllungsort:
Erfüllungsort ist München.
OBERBAYERNCard GdbR vertreten durch:
Tourismusverband München-Oberbayern e.V.
Geschäftsführerin Christine Lichtenauer
Radolfzeller Str. 15, 81243 München
und
AVS GmbH
Geschäftsführer Rainer Saalfrank und Martin Steinlein
Mainstrasse 5, 95444 Bayreuth












